Katastervermessung in NRW, in Leverkusen bei Köln
Amtlicher Lageplan: präzise Erstellung durch unser Vermessungsbüro
Der amtliche Lageplan ist ein wichtiger Baustein bei der Beantragung eines Bauantrags. Er wird durch die BauPrüfVO unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben und wird sowohl schriftlich als auch zeichnerisch dargestellt. Aufgrund seiner rechtlichen und bautechnischen Bedeutung sollte der Lageplan ausschließlich durch den Experten erstellt werden. Wir - die Vermessungsingenieure Mathow und Ernst - sind Spezialisten dafür. Unser in Leverkusen ansässiges Vermessungsbüro fertigt jährlich zahlreiche solcher Pläne als Basis für Bauvorhaben aller Art an. Sie sind Bauherr oder Bauunternehmer und haben Fragen? Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie nach Maß!
Der Zweck des amtlichen Lageplans
Ein amtlicher Lageplan stellt sicher, dass das geplante Bauvorhaben sowohl die Nachbarschaft des Areals als auch unsere gemeinsame Umwelt nicht unzumutbar belastet. Dies macht den Plan zu einem wichtigen Bestandteil der Beantragung des Bauvorhabens. Durch den Lageplan können die jeweiligen Entscheider der verschiedenen Ämter präzise überprüfen, ob das eingereichte bzw. geplante Bauvorhaben umgesetzt werden kann - das heißt, ob er alle relevanten Bestimmungen des Bau- und Katasterrechts einhält. Wenn die zuständige Bauaufsichtsbehörde ihre Entscheidung trifft, ob einem Bauantrag stattgegeben wird oder nicht, ist der amtliche Lageplan ein wertvolles Basisdokument dafür. Je fachkundiger der Plan erstellt ist, desto besser kann durch die jeweilige Behörde eine passende und schnelle Entscheidung getroffen werden. Dies macht es unter anderem so wichtig, dass der Plan professionell erstellt wird.
Die Inhalte des Lageplans
Ein amtlicher Lageplan muss alle Informationen enthalten, die eine umfassende Bewertung des Bauvorhabens möglich machen. Die lückenlose Gesamtsicht des geplanten Projekts wird durch schriftliche und zeichnerische Komponenten umgesetzt. Aufgeführt sind der verwendete Maßstab und die Ausrichtung des Lageplanes nach Norden. Aus dem Liegenschaftskataster werden die Lage, die Größe, die Flurstücksnummer und die Flurstücksgrenzen des Plangebiets entnommen. Weitere essentielle Bestandteile des amtlichen Lageplans sind die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche, bauliche Nutzung sowie die sich möglicherweise auf dem Baugrundstück befindlichen Baulasten. Der Grundriss stellt das geplante Gebäude in der Vogelperspektive dar und umfasst ebenfalls Grundstück und Umgebung. Dächer (Form + Neigung), Abstände und Nachbargrundstücke sind enthalten.
Beratung nutzen
Die Vermessungsingenieure Mathow und Ernst sind ein Vermessungsbüro, das für Ihr Bauvorhaben aus dem Großraum Köln-Düsseldorf hochwertige und präzise amtliche Lagepläne erstellt. Bei uns sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure tätig, die die Pläne auf Basis der amtlichen Flurkarte des Katasteramts erstellen dürfen. Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen oder zum amtlichen Lageplan? Wir beraten Sie gerne fachkundig und freundlich.
Bebauungsplangrundlage / Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur stellt die Bebauungsplangrundlage her und bescheinigt die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit und dem Katasternachweis.
Grundstücksteilung
Bei einer Grundstücksteilung wird sowohl eine amtliche Vermessungsstelle (z. B. ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) als auch ein Notar benötigt. Der Vermessungsingenieur liefert den Teilungslageplan für den notariellen Kaufvertrag, beantragt die erforderlichen Genehmigungen und führt die örtliche Vermessung durch. In einem Grenztermin werden die Eigentümer, Erwerber und Nachbarn geladen und der neue Grenzverlauf beurkundet. Das Messungsergebnis wird dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht. Die vom Katasteramt erstellten Auflassungsschriften sind für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich.
Gebäudeeinmessung
Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NW ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, auf seine Kosten Gebäude oder Grundrissveränderungen für die Eintragung in die amtliche Liegenschaftskarte einmessen zu lassen.
Grenzbescheinigung
Eine Grenzbescheinigung wird von der Vermessungsstelle hauptsächlich für Beleihungszwecke ausgestellt. Hierin werden die Eigentümer- und Grundstücksdaten bescheinigt und eventuell aufgetretene Grenzüberbauungen festgehalten.
Grenzvermessung
Bei einer Grenzvermessung wird eine bestehende Flurstücksgrenze anhand des Liegenschaftskatasters ermittelt und durch Grenzzeichen gekennzeichnet.
Amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und mit öffentlichen Glauben beurkundet.