Die Katastervermessung oder auch Liegenschaftsvermessung spielt eine zentrale Rolle in der modernen Vermessungstechnik und ist der Sammelbegriff für das Erfassen und Festlegen neuer Grenzen. Das ist notwendig für die Grundlage eines Bebauungsplan oder den Erhalt einer amtlichen Grenzanzeige.
Wir vom Vermessungsbüro Mathow & Ernst aus Leverkusen (NRW) verstehen die Tiefe und Komplexität der Katastervermessung und bieten umfassende Dienstleistungen in diesem Bereich an. Wir stehen Ihnen im Raum Leverkusen, Köln und ganz NRW mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Vermessungsanliegen präzise und zuverlässig bearbeitet werden.
Wann ist eine Katastervermessung notwendig?
In verschiedenen Fällen ist es notwendig, eine Katastervermessung durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchführen zu lassen.
Grundstücksteilung
Im Kontext der Katastervermessung ermöglicht die Teilungsvermessung das genaue Erfassen und Festlegen neuer Grenzen, wenn ein Grundstück geteilt wird. Dies führt zur Entstehung neuer Flurstücke. Bei einer Grundstücksteilung wird sowohl eine amtliche Vermessungsstelle (z. B. ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) als auch ein Notar benötigt. Der Vermessungsingenieur liefert den Teilungslageplan für den notariellen Kaufvertrag, beantragt die erforderlichen Genehmigungen und führt die örtliche Vermessung durch. In einem Grenztermin werden die Eigentümer, Erwerber und Nachbarn geladen und der neue Grenzverlauf beurkundet. Das Messungsergebnis wird dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht. Die vom Katasteramt erstellten Auflassungsschriften sind für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich.
Gebäudeeinmessung
In Deutschland sind sämtliche Flurstücke sowie alle durchgeführten Katastervermessungen und Änderungen in einem Register, dem Liegenschaftskataster, dokumentiert.
Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NW ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, auf seine Kosten Gebäude oder Grundrissveränderungen für die Eintragung in die amtliche Liegenschaftskarte einmessen zu lassen.
Grenzvermessung
Bei einer Grenzvermessung wird eine bestehende Flurstücksgrenze anhand des Liegenschaftskatasters ermittelt und durch Grenzzeichen gekennzeichnet. Anwendung findet diese Form der Katastervermessung z.B. bei:
- Neubauvorhaben: Vor dem Bau kann eine Katastervermessung erforderlich sein, um die Grundstücksgrenzen und Bauflächen genau zu definieren, sodass keine Grenzüberschreitung stattfindet.
- Zur Grenzherstellung: Die Grenzwiederherstellung ist notwendig, wenn Grundstücksgrenzen vor Ort unklar sind, etwa durch verloren gegangene Grenzsteine oder Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn. Sie kommt ins Spiel bei Beschädigungen, Neubebauungen oder langjähriger Unsicherheit über
- Eintragungen in Liegenschaftskataster: Hier handelt es sich um die Neuaufnahme von Flächen in das Kataster, die bisher nicht erfasst wurden.
Wir führen auch Straßenschlussvermessungen fachgerecht für Sie durch
Nach Abschluss von Straßenbauarbeiten ist eine präzise Vermessung unerlässlich. Wir vom Vermessungsbüro Mathow & Ernst führen die Straßenschlussvermessung durch, um die endgültigen Dimensionen, Positionen und besonderen Merkmale der neu gebauten oder sanierten Straße exakt zu erfassen. Diese Vermessung ist wesentlich, um sicherzustellen, dass die Bauausführung den vorgegebenen Planungen entspricht und die Daten korrekt im Kataster erfasst werden können. Zudem dient sie als Grundlage für eventuelle zukünftige bauliche oder planerische Maßnahmen im Umfeld der Straße.
Der Amtliche Lageplan: Präzise Erstellung durch unser Vermessungsbüro
Der amtliche Lageplan ist ein wichtiger Baustein bei der Beantragung eines Bauantrags. Er wird durch die BauPrüfVO unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben und wird sowohl schriftlich als auch zeichnerisch dargestellt. Aufgrund seiner rechtlichen und bautechnischen Bedeutung sollte der Lageplan ausschließlich durch Experten erstellt werden.
Wir - die Vermessungsingenieure Mathow und Ernst - sind Spezialisten dafür. Unser in Leverkusen ansässiges Vermessungsbüro fertigt jährlich zahlreiche solcher Pläne als Basis für Bauvorhaben aller Art an.
Sie sind Bauherr oder Bauunternehmer und haben Fragen? Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie nach Maß!
Wofür wird ein amtlicher Lageplan benötigt?
Der amtliche Lageplan stellt sicher, dass Bauvorhaben die Umwelt und Nachbarschaft nicht unzumutbar belasten. Er ist zentral für Bauanträge, da die Behörden prüfen, ob alle Bau- und Kataster rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein qualitativ hochwertiger amtlicher Lageplan ermöglicht den Behörden eine rasche und korrekte Entscheidungsfindung. Es ist daher wichtig, dass der amtliche Lageplan professionell erstellt wird.
Inhalte des Lageplans
Ein amtlicher Lageplan muss alle Informationen enthalten, die eine umfassende Bewertung des Bauvorhabens möglich machen. Die lückenlose Gesamtsicht des geplanten Projekts wird durch schriftliche und zeichnerische Komponenten umgesetzt. Aufgeführt sind:
- der verwendete Maßstab - die Ausrichtung nach Norden
- die Lage, die Größe, die Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Plangebiets
- die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen
- die bauliche Nutzung
- die auf dem Baugrundstück befindlichen Baulasten
- die Dach sowie Formen
- Abstände zu Nachbargrundstücken
- die Topografie, Gebäude- und Geländehöhen
Der Grundriss stellt das geplante Gebäude in der Vogelperspektive dar und umfasst ebenfalls Grundstück und Umgebung.
Der Unterschied zwischen dem amtlichen Lageplan und der Flurkarte
Flurkarte:
Die Flurkarte bietet weniger Details als der amtliche Lageplan, weshalb sie für manche Bau- oder Planungsvorhaben nicht ausreicht. Sie zeigt ausschließlich die Flurstücke mit den jeweiligen Grenzen, Flurstücksnummern und die Gebäude.
Vermessungsbüro Mathow & Ernst aus Leverkusen
Wir vom Vermessungsbüro Mathow & Ernst bieten unseren Kunden alle Dienstleistungen rund um Vermessungen an und führen diese mit höchster Präzision aus. So bieten wir neben der Katastervermessung auch Ingenieurvermessungen an. Bei uns sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure tätig, die die Pläne auf Basis der amtlichen Flurkarte des Katasteramts erstellen dürfen. Wir sind langjähriges Mitglied im Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V (Verlinkung: https://www.bdvi.de/de/home) und der Ingenieurkammer – Bau Nordrhein-Westfalen.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne fachkundig und freundlich. Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 0214 / 65 98 6 oder per Email vermessung@mathow-ernst.de.