Katastervermessung in NRW, in Leverkusen bei Köln
Amtlicher Lageplan
Der Lageplan ist ein Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Er stellt den rechtmäßigen Katasterbestand, die Topographie, das Planungsrecht und das geplante Bauvorhaben dar. Der amtliche Lageplan ist bei besonderen Grundstücksverhältnissen, bei Baulasteintragungen und bei Grundstücksteilungen erforderlich.
Bebauungsplangrundlage / Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur stellt die Bebauungsplangrundlage her und bescheinigt die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit und dem Katasternachweis.
Grundstücksteilung
Bei einer Grundstücksteilung wird sowohl eine amtliche Vermessungsstelle (z. B. ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) als auch ein Notar benötigt. Der Vermessungsingenieur liefert den Teilungslageplan für den notariellen Kaufvertrag, beantragt die erforderlichen Genehmigungen und führt die örtliche Vermessung durch. In einem Grenztermin werden die Eigentümer, Erwerber und Nachbarn geladen und der neue Grenzverlauf beurkundet. Das Messungsergebnis wird dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht. Die vom Katasteramt erstellten Auflassungsschriften sind für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich.
Gebäudeeinmessung
Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NW ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, auf seine Kosten Gebäude oder Grundrissveränderungen für die Eintragung in die amtliche Liegenschaftskarte einmessen zu lassen.
Grenzbescheinigung
Eine Grenzbescheinigung wird von der Vermessungsstelle hauptsächlich für Beleihungszwecke ausgestellt. Hierin werden die Eigentümer- und Grundstücksdaten bescheinigt und eventuell aufgetretene Grenzüberbauungen festgehalten.
Grenzvermessung
Bei einer Grenzvermessung wird eine bestehende Flurstücksgrenze anhand des Liegenschaftskatasters ermittelt und durch Grenzzeichen gekennzeichnet.
Amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und mit öffentlichen Glauben beurkundet.